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Normen und Regeln zu Aufzugsanlagen

Hersteller, Importeure, Händler und Montagebetriebe von Personen- und Lastenaufzügen müssen regelmäßig für die ordnungsmäßige Wartung und Instandhaltung von Aufzugsanlagen sorgen. In den letzten Jahren hat der Gesetzgeber einige Normen und Richtlinien überarbeitet und neu eingeführt. Das betrifft z. B. die größte Änderung von der länderspezifischen Aufzugsnorm (TRA) hin zu der einheitlichen europäischen Norm (EN81). Die neuesten Richtlinien betreffen unter anderem Aufzugsschachtentrauchung, Aufzugsnotrufsysteme sowie vorausschauende Wartung. Die Technische Richtlinie für Betriebssicherheit TRBS 3121 regelt zudem, welche Pflichten Arbeitgeber haben, um Aufzüge betreiben zu dürfen. Befähigte Personen (früher: Aufzugswart) müssen sich regelmäßig fortbilden. Bis zum Jahr 2015 mussten alle Bestandsanlagen mit Personenbeförderung eine Notrufweiterleitung an eine externe, 24-Std. besetzte, Stelle realisiert haben.