Ganz nach Vorschrift
Für alle Aufzüge (Aufzug / Fahrstuhl), die für die Beförderung von Personen bestimmt sind, ist eine technische Prüfung vorgeschrieben.
Dazu gehören auch Plattformlifte und Treppenlifte, die eine Förderhöhe von mehr als 3 Metern haben.
Nach § 15 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) müssen prüfpflichtige Aufzüge geprüft werden und dürfen nur von einer zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS) periodisch geprüft werden.
Die erste technische Prüfung
nach Erstinbetriebnahme
Die technische Prüfung findet bei der Erstinbetriebnahme oder nach größeren Änderungen an technischen Komponenten statt. Zur Vorbereitung der Prüfung und Übergabe an eine akkreditierte Stelle (z.B. ZÜS) bieten wir Unterstützung bei der Erstellung und Übergabe der erforderlichen Unterlagen an.
Der task Aufzugsdienst führt die Prüfung bei Bedarf auch selbst durch und kümmert sich um alle Fragen, die sich aus den Ergebnissen dieser Prüfung ergeben.
Die zweite technische Prüfung
nach zwei Jahren bei Neuanlagen
Die zweite technische Inspektion, die sogenannte Hauptuntersuchung, wird in der Regel alle 2 Jahre durchgeführt und stellt sicher, dass sich die Maschine in einem guten Gesamtzustand befindet. task Aufzugsdienst bietet unabhängige Unterstützung auch für Maschinen, die bisher keinen gültigen task Wartungsvertrag haben.
Die dritte technische Prüfung
bei Neuanlagen nach 3 Jahren
Die Zwischenprüfung ist gesetzlich vorgeschrieben und liegt immer zwischen den Hauptuntersuchung.
Die zweite technische Prüfung wird bei überwachungsbedürftigen Aufzugsanlagen in der Regel nach zwei Jahren durchgeführt (sog. "Zwischenprüfung"). Ziel der Zwischenprüfung ist es, den dauerhaft sicheren Betrieb und Zustand der eingebauten Aufzugsanlage zu gewährleisten. Es entsteht ein jährlicher Überwachungsturnus.
Hintergründe für die unterschiedlichen Prüfungsanforderungen
Bei den Zwischenprüfungen stehen spezifische Aspekte der Aufzugsanlage, die häufiger einer Überwachung bedürfen, im Fokus, z. B. Funktionsfähigkeit der Sicherheitseirichtungen der Türen, Bremsen und Notrufeinrichtung. Somit tragen die Zwischenprüfungen zur kontinuierlichen Sicherheit der Aufzugsanlage bei und minimieren das Risiko von Störungen und Ausfällen. Ebenso ermöglichen sie frühzeitige Maßnahmen zur Instandhaltung und Reparatur, um teurere und umfangreichere Schäden zu vermeiden.
Bei den Hauptuntersuchungen wird die gesamte Aufzugsanlage umfassend geprüft, einschließlich der Sicherheitseinrichtungen, der elektrischen Anlagen, der Fahranlage und der Steuerung. Dabei wird geprüft ob relevante Sicherheitsmaßnnahmen eingehalten werden und ob die Anlage den geltenden Vorschriften entspricht. Ziel dieser Prüfung ist es sicherzustellen, dass die Anlage weiterhin sicher und ordnungsgemäß betrieen wird und potenzielle Sicherheitsrisiken frühzeitig erkannt werden.
Unterschiedliche Prüfintervalle
für unterschiedliche Aufzüge
maximal 2 Jahre
Die Hauptuntersuchung (HP) oder "wiederkehrende Prüfung" ist die erste und wird nach zwei Jahren und danach jedes Jahr fällig.
- Personenaufzug
- Lastenaufzug mit Personenbeförderung
- Umlaufaufzug (Paternoster)
- Mühlenaufzug
- Mühlenbremsfahrstuhl
- Bauaufzug mit Personenbeförderung
Die Zwischeninspektionen werden in Abständen von höchstens zwei Jahren zwischen den Hauptinspektionen durchgeführt.
maximal vier Jahren
Eine wiederkehrende Prüfung (auch "Wartungsinspektion" oder "HP" genannt) ist eine Dienstleistung, die mindestens alle vier Jahre durchgeführt werden sollte und die eine Überprüfung auf technische Mängel beinhaltet. Diese Art der Wartung ist notwendig, um sicherzustellen, dass der Aufzug weiterhin sicher, effizient und komfortabel funktioniert.
- Fassadenaufzug / Fassadenbefahranlage
aufgrund von starker Witterungseinflüsse kann ein Intervall von 1 bis 2 Jahren empfohlen werden - Treppenlift
- Treppenschrägaufzug
- Plattformlift (Behindertenaufzug)
- Befahranlagen in Windenergieanlagen
*mit einer möglichen Absturzhöhe größer 3 m. Die fällige Zwischenprüfung erfolgt zwischen den Hauptprüfungen.
Vom Betreiber festzulegen Prüfungsintervalle
für unterschiedliche Aufzüge
Absturzhöhe unter 3 m
Die Intervalle für die Hauptuntersuchung (HP) oder auch "wiederkehrende Prüfung" mit einer möglichen Absturzhöhe unter 3 m werden vom Betreiber festgelegt. task bietet hierzu eine unabhängige sicherheitstechnische Bewertung.
- Fassadenaufzug (Fassadenbefahranlage)
- Treppenlift
- Plattformlift (Behindertenaufzug)
- Treppenschrägaufzug
Güter bewegen
Die Intervalle für die Hauptuntersuchung (HP) oder auch "wiederkehrende Prüfung" werden vom Betreiber festgelegt. task bietet hierzu eine unabhängige sicherheitstechnische Bewertung.
- Güteraufzug
- vereinfachten Güteraufzug
- Behälteraufzug
- Kleingüteraufzug
Leistungen
task-Aufzugsdienst GmbH
Die unabhängige sicherheitstechnische Bewertung
Im Falle eines Verlängerungsantrags des Betreibers unterstützt und begleitet die task-Aufzugsdienst GmbH. Dazu informieren wir Sie über alle notwendigen Schritte und bereiten die erforderlichen Unterlagen für Sie vor. Im Falle eines positiven Ergebnisses übernehmen wir auch die gesamte Kommunikation mit der zuständigen Behörde sowie die Begleitdokumente.
Verlängerung für Prüffristen
Die deutsche Aufzugsverordnung (§12 (1) BetrSichV ) verpflichtet die Betreiber, die Aufzugsanlage nach dem Stand der Technik zu betreiben. Um diese Verpflichtung zu erfüllen, muss festgelegt werden, was für einen sicheren Betrieb erforderlich ist. Welche Gefahren von der Aufzugsanlage ausgehen, welche Maßnahmen gegebenenfalls zu ergreifen sind und in welchen Zeitabständen geprüft werden muss, ergibt sich aus einer Sicherheitsbewertung. Der task-Aufzugsdienst bietet Beratung und Unterstützung bei der Durchführung einer unabhängigen Sicherheitsbeurteilung auch für Kunden ohne task-Wartungsvertrag.